Effekte einer Novellierung der Entlastungstatbestände im Energie- und Stromsteuergesetz

Forschungsvorhaben im Auftrag von BMF

Hintergrund

Die Begünstigungen im Energie- bzw. Stromsteuergesetz zur allgemeinen Entlastung von Unternehmen des Produzierenden Gewerbes nach § 54 Energiesteuergesetz (EnergieStG) und § 9b Stromsteuergesetz (StromStG) sowie zur besonderen Entlastung für energieintensive Unternehmen (sog. Spitzenausgleich nach § 55 EnergieStG und § 10 StromStG) sollen ab dem Jahr 2023 neu geregelt werden.

Ziel

Ziel des Forschungsvorhabens ist die Analyse und Bewertung des bestehenden Rechtsrahmens und der erforderlichen Anpassungen der energie- und stromsteuerrechtlichen Begünstigungen. Dabei sind insbesondere empirisch belastbare Erkenntnisse über die Wirkungen einer Novellierung des Energie- und Stromsteuergesetzes hinsichtlich des Kreises der zukünftig Begünstigten sowie die finanziellen und klimarelevanten Auswirkungen von Bedeutung.


ANSPRECHPARTNER
Florian Zerzawy

KONTAKT

Projektdaten

Laufzeit: 05/21 – 03/22

Auftraggeber: BMF

Projektpartner

Prof. Dr. Nissen (Lehrstuhl für Controlling und Energiemanagement der Hochschule Niederrhein), Kanzlei Assmann Peiffer, Oxford Economics