Effekte einer Novellierung der Entlastungstatbestände im Energie- und Stromsteuergesetz

Forschungsvorhaben im Auftrag von BMF

Hintergrund

Die Begünstigungen im Energie- bzw. Stromsteuergesetz zur allgemeinen Entlastung von Unternehmen des Produzierenden Gewerbes nach § 54 Energiesteuergesetz (EnergieStG) und § 9b Stromsteuergesetz (StromStG) sowie zur besonderen Entlastung für energieintensive Unternehmen (sog. Spitzenausgleich nach § 55 EnergieStG und § 10 StromStG) sollen ab dem Jahr 2023 neu geregelt werden.

Ziel

Ziel des Forschungsvorhabens ist die Analyse und Bewertung des bestehenden Rechtsrahmens und der erforderlichen Anpassungen der energie- und stromsteuerrechtlichen Begünstigungen. Dabei sind insbesondere empirisch belastbare Erkenntnisse über die Wirkungen einer Novellierung des Energie- und Stromsteuergesetzes hinsichtlich des Kreises der zukünftig Begünstigten sowie die finanziellen und klimarelevanten Auswirkungen von Bedeutung.


ANSPRECHPARTNER
Florian Zerzawy

KONTAKT

Projektdaten

Laufzeit: 05/21 – 03/22

Auftraggeber: BMF

Projektpartner

Prof. Dr. Nissen (Lehrstuhl für Controlling und Energiemanagement der Hochschule Niederrhein), Kanzlei Assmann Peiffer, Oxford Economics

 

Publikationen

Effekte einer Novellierung der Entlastungstatbestände für die Unternehmen des Produzierenden Gewerbes im Energie- und Stromsteuergesetz. Endbericht.
10.2023  |  Studie
Gutachten „Effekte einer Novellierung der Entlastungstatbestände für die Unterneh-men des Produzierenden Gewerbes im Energie- und Stromsteuergesetz“: Überprüfung der Aussagen. Ergänzungsbericht
10.2023  |  Studie