Überprüfung von Harmonisierungsmöglichkeiten der Wasserentnahmeentgelte
Projekt in Zusammenarbeit mit dem Helmholtz-Zentrum für Umweltforschung (UFZ) im Auftrag des Umweltbundesamts (UBA).
Hintergrund
Die Wasserversorgung und die nachhaltige Bewirtschaftung der Wasserressourcen stehen auch in Deutschland künftig vor erheblichen Herausforderungen. Insbesondere gefährdet der Klimawandel und die durch ihn verstärkt auftretenden Extremwetterereignisse erheblich die regionale und saisonale Verfügbarkeit von Wasser. Auch qualitative Belastungen des Wassers können dessen Nutzbarkeit einschränken. Daneben stellen auch der demographische Wandel sowie veränderte Wasserbedarfe neue Rahmenbedingungen für Wassernutzungen dar.
Vor diesem Hintergrund gewinnt eine effiziente Zuteilung des Wassers und damit auch das Instrument der Wasserentnahmeentgelte (WEE) zunehmend an Bedeutung. Sie können zur Ressourcenschonung sowie zur Finanzierung von Gewässerschutzmaßnahmen beitragen.
Ziel
Das Vorhaben soll im Sinne des Aktionsprogramms Wasser der Nationalen Wasserstrategie (Aktion 11) auf wissenschaftlicher Grundlage sowie im Austausch mit relevanten Stakeholdern eine Systematik für ein bundesweit einheitliches WEE erstellen. Berücksichtigt werden dabei alle relevanten Merkmale einer Abgabe sowohl auf der Erhebungs- als auch auf der Verwendungsseite, von der Einbeziehung aller Nutzergruppen, über hydrologische Anforderungen, die Abgabesätze bis hin zur zweckgebundenen Mittelverwendung. Als Ergebnis sollen zwei weitgehend ausgestaltete Reformoptionen entstehen, die mögliche Pfade hin zu einem bundeseinheitlichen Rechtsrahmen für die Erhebung von WEE aufzeigen.
Inhalte und Maßnahmen
Basierend auf ökonomischer und juristischer Expertise analysieren das UFZ und Prof. Dr. Wolfgang Köck die bestehende Regelung, bevor Kriterien und Funktionen einer harmonisierten Systematik erarbeitet werden. Diese Analyse wird um einen umfassenden Stakeholderprozess zur Weiterentwicklung der WEE ergänzt, welcher vom Forum Ökologisch-Soziale Marktwirtschaft geplant und durchgeführt wird. Neben einer Stakeholderanalyse und darauf aufbauende Telefoninterviews zu den Positionen der Stakeholder finden zwei Workshops (Herbst 2025 und Frühjahr 2026) statt, die die Diskussion der Kernbotschaften der theoretischen Arbeiten sowie die Bewertung von Reformoptionen zum Gegenstand haben.
Weitere Informationen finden sich im Projektsteckbrief.