
2025 war ein ereignisreiches Jahr für den Umwelt- und Klimaschutz: Die vorgezogenen Bundestagswahlen haben sowohl in Deutschland als auch auf der EU-Ebene viele Prozesse Bewegung gebracht. In diesem Rahmen haben wir in unserer Arbeit viele Impulse für finanzpolitisch tragfähige Wege in eine lebenswerte Zukunft formuliert. Mit Ihrer Hilfe können wir diese Arbeit wirkungsvoll fortsetzen.
Wenn Sie diese Arbeit stärken möchten, freuen wir uns über eine einmalige Spende oder eine Mitgliedschaft – auch eine sinnvolle und nachhaltige Idee für ein Weihnachtsgeschenk.
So geht's
1. Einmalig spenden
Unterstützen Sie unsere Arbeit mit einem individuellen Spendenbetrag Ihrer Wahl.
→ Einfach hier links einen Betrag wählen und einmalig spenden.
2. Mitgliedschaft verschenken
Mit einer Mitgliedschaft schenken Sie nicht nur Unterstützung, sondern Mitgestaltung und Zukunftsperspektiven – ein Geschenk, das weit über Weihnachten hinaus wirkt.
Aktivmitgliedschaft verschenken: Einmalig 120 € für 2026 - Als Aktivmitglied unterstützen Sie unsere Arbeit mit eigenem Stimmrecht.
Fördermitgliedschaft verschenken: Einmalig 60€ für 2026 - Als Fördermitglied unterstützen Sie unsere Arbeit ideell und finanziell und ermöglichen langfristige Planungssicherheit.
→ Schritt für Schritt
1. Wählen Sie in unserer Spendenbox einmalig den Betrag Ihrer Mitgliedschaftswahl aus (einmalig 60 € bzw. 120€)
2. Geben Sie als schenkende Person Ihre Kontaktdaten in das Spendenformular ein, sodass wir Ihren Gutschein und Informationen zu Ihrem Mitgliedschaftsgeschenk versenden können.
Fertig ist Ihr Weihnachtsgeschenk - Bis zum 23.12. 2025 versenden wir Ihnen unsere exklusiv gestalteten Weihnachtsgutscheine zum Ausdrucken für zu Hause.
Gerne können Sie dem FÖS auch eine Spende per Überweisung zukommen lassen.
Unsere Bankverbindung lautet:
GLS Gemeinschaftsbank eG
Kontonummer: 804 371 3004
BLZ: 430 609 67
IBAN: DE76 4306 0967 8043 7130 04
SWIFT / BIC: GENO DEM 1
Hinweise zu Zuwendungen bis 300 Euro:
Vereinfachter Zuwendungsnachweis nach § 50 Abs. 2 Nr. 2 b EStDV
Wenn Sie das FÖS mit einer Zuwendung (Spende, Mitgliedsbeitrag) unterstützen, die 300 Euro nicht übersteigt, benötigen Sie keine gesonderte Zuwendungsbestätigung, um die Spende als Sonderausgabe im Rahmen Ihrer Einkommensteuererklärung geltend zu machen. Hierfür ist ausreichend, wenn Sie Ihrer Steuererklärung diesen vereinfachten Zuwendungsnachweis zusammen mit einem Bareinzahlungsbeleg oder einer Buchungsbestätigung eines Kreditinstituts beifügen (z.B. Kontoauszug), aus dem Name und Kontonummer oder ein sonstiges Identifizierungsmerkmal des Auftraggebers und des Empfängers, der Betrag, der Buchungstag sowie die tatsächliche Durchführung der Zahlung ersichtlich sind.