Ökologische Finanzreform

Mit einer Ökologischen Finanzreform nutzen wir die Steuer- und Abgabenpolitik zum Umsteuern auf eine zukunftsfähige und gerechte Wirtschaft und Gesellschaft — indem wir Subventionen abbauen, die Umwelt und Gesellschaft Schaden zufügen, indem wir unser Steuersystem auf eine breitere Basis stellen sowie Ressourcenverbrauch und Klimabelastung teurer werden lassen. Das zusätzliche Aufkommen sollte nachhaltig für Zukunftsinvestitionen und soziale Gerechtigkeit verwendet werden.


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Holger Bär

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Titel

Bewertung von Entschädigungszahlungen für Braunkohleunternehmen nach EU-Beihilferecht

Publikationsart Stellungnahme
Abstract

In der FÖS-Stellungnahme wird dargestellt, dass die Entschädigungszahlungen für Braunkohleunternehmen staatliche Beihilfen darstellen, welche nicht mit dem EU-Recht vereinbar sind. Die Entschädigungszahlungen wären nur dann zu genehmigen, wenn durch diese u.a. ein Beitrag zu einem klar definierten Ziel von gemeinsamen Interessen geleistet würde und die Beihilfemaßnahme angemessen und verhältnismäßig wären. Diese Kriterien sind bei der Zahlung der geplanten Entschädigungssummen nicht erfüllt.

Autor*innen
Tags Braunkohle, Entschädigungen, Energie, EU-Beihilfe
Themen
Publikationsdatum 2020
Datei 2020-08_FOES_Stellungnahme_Entschaedigungen_EU_Beihilfe.pdf

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