Ökologische Finanzreform
Mit einer Ökologischen Finanzreform nutzen wir die Steuer- und Abgabenpolitik zum Umsteuern auf eine zukunftsfähige und gerechte Wirtschaft und Gesellschaft — indem wir Subventionen abbauen, die Umwelt und Gesellschaft Schaden zufügen, indem wir unser Steuersystem auf eine breitere Basis stellen sowie Ressourcenverbrauch und Klimabelastung teurer werden lassen. Das zusätzliche Aufkommen sollte nachhaltig für Zukunftsinvestitionen und soziale Gerechtigkeit verwendet werden.
ANSPRECHPARTNER
Holger Bär
Titel | Finanzierung von Erneuerbaren-Energien-Anlagen ohne EEG-Vergütung. Fokus: Weiterbetrieb nach Förderende |
Publikationsart | Studie |
Abstract | Deutschland hat sich ambitionierte Klimaschutzziele gesetzt. Neben dem Ziel der Treibhausgasneutralität ist im Klimaschutzgesetz eine Minderungsquote für Treibhausgasemissionen festgeschrieben. Eine Dekarbonisierung der Bereiche Wärme (Gebäude, Industrie) und Verkehr wird nur durch eine deutliche Minderung des Energieverbrauchs und eine stärkere Nutzung von Strom aus Erneuerbaren Energien (EE) gelingen. Je enger die Bereiche Strom, Wärme und Mobilität zusammenwachsen, umso wichtiger wird eine im Sinne des Klimaschutzes konsistente Ausgestaltung der Preise verschiedener Energieträger in ihren verschiedenen Anwendungen. Im Forschungsvorhaben "Künftige Finanzierung der Energieversorgung durch erneuerbare Energien" (UM 17433160, Laufzeit 02/2018 - 10/2020) im Auftrag des Bundesumweltministeriums hat das Konsortium Fragestellungen zu Energiewendefinanzierung, CO2-Bepreisung und EEG-Förderung untersucht. Die Studie (Stand: 04/2020) quantifiziert die aus der EEG-Förderung herausfallenden Anlagen und analysiert deren Erlössituation am Strommarkt. Desweiteren werden politische Instrumente zur Unterstützung des Weiterbetriebs (z.B. befristete Anschlussförderung) bewertet. |
Autor*innen | |
Auftraggeber*innen | BMU |
Institution | FÖS, Energy Brainpool, Öko-Institut, Prof. Dr. Stefan Klinski |
Themen | |
Projekte | |
Publikationsdatum | 2022 |
Datei | 2022-03_FOES_fkz_um1743_31_60_ee-foerderung-altanlagen_bf.pdf |
Zurück zur Liste