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Die bergrechtliche Förderabgabe als Instrument für Ressourcenschutz

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Publicationabstract

Der nicht nachhaltige Abbau von Ressourcen gefährdet unsere Lebensgrundlagen. Deutschland hat sich mit dem Deutschen Ressourceneffizienzprogramm auf die Schonung und die effiziente Nutzung von Ressourcen festgelegt. Ressourcenbesteuerung kann dazu einen wichtigen Beitrag leisten. Steuern und Abgaben auf die Gewinnung von Bodenschätzenlassen sich mit der Abschöpfung von Rohstoffrenten, intergenerationeller Gerechtigkeit, Internalisierung externer Kosten sowie der Schaffung von Effizienzanreizen begründen. Die bergrechtliche Förderabgabe ist bisher jedoch nicht auf eine ökologische Lenkungswirkung ausgerichtet. Unterschiedliche Ausnahmenund Befreiungen führen zu einer inkohärenten, unsystematischen und lediglich punktuellen Abgabepflicht, so dass die Einnahmen für den Staat in den meisten Bundesländern vernachlässigbar sind. In Sachsen werden reduzierte Förderabgabesätze für Natursteine, Kieseund Kiessande sowie für Flussspat erhoben. Braunkohle, Marmor, Sole und Schwerspat sind vollständig von der Förderabgabe befreit. Würde statt der Befreiungen und Vergünstigungen der im Bundesberggesetz vorgesehene Mindestsatz von 10% Förderabgabe erhoben, könnte der Freistaat Sachsen jährliche Mehreinnahmen von mindestens 1,6 Mio.Euround sogar 60 Mio. Euro mit Einbeziehung der Braunkohleerzielen.

Authors
Publicationclients Franktion Die Linke im sächsischen Landtag
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Publicationdate 2016
Externalfile /publikationen/2016/2016-11-FOES-Kurzanalyse-Foerderabgabe-Ressourcenschutz.pdf