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Rekultivierungskosten in der Lausitz: Welche Risiken drohen und was jetzt zu tun ist

Publicationtype Policy Brief
Publicationabstract

Laut Bundesberggesetz müssen die Braunkohlebaubetreiber für die Kosten der Wiedernutzbarmachung der in Anspruch genommenen Flächen aufkommen. Die LEAG ist darum verpflichtet, Rückstellungen für die Folgekosten im Lausitzer Revier zu bilden und bestimmte Beträge in die Zweckgesellschaften einzuzahlen. Damit ist die Finanzierung der Folgekosten aber noch nicht ausreichend gesichert. Risiken drohen insbesondere dann, wenn die LEAG am Markt keine Gewinne mehr erzielen kann.

Solange noch Gewinne erzielt werden können, sollte die LEAG die Einzahlungen in die Zweckgesellschaften erhöhen. Bei einem früheren Kohleausstieg bis 2030 müssen die Mittel zur Deckung der Folgekosten noch früher zur Verfügung stehen.

Authors
Publicationclients Europe Beyond Coal
Publication institution FOES
Publicationtags Braunkohle, Folgekosten, LEAG, Lausitz
Topics
Publicationdate 2022
Publicationfile 2022-06_FOES_Kohle_Folgekosten.pdf