Ökologische Finanzreform

Mit einer Ökologischen Finanzreform nutzen wir die Steuer- und Abgabenpolitik zum Umsteuern auf eine zukunftsfähige und gerechte Wirtschaft und Gesellschaft — indem wir Subventionen abbauen, die Umwelt und Gesellschaft Schaden zufügen, indem wir unser Steuersystem auf eine breitere Basis stellen sowie Ressourcenverbrauch und Klimabelastung teurer werden lassen. Das zusätzliche Aufkommen sollte nachhaltig für Zukunftsinvestitionen und soziale Gerechtigkeit verwendet werden.


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Holger Bär

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Titel

Nachhaltigkeitsprüfung im 26. Subventionsbericht

Publikationsart Policy Brief
Abstract

Im 26. Subventionsbericht der Bundesregierung vom August 2017 wurden nach 2015 zum zweiten Mal alle erfassten Finanzhilfen und Steuervergünstigungen einer Nachhaltigkeitsprüfung unterzogen. Die Grundlage dafür bilden laut Subventionspolitischen Leitlinien die Ziele und Indikatoren der Nationalen Nachhaltigkeitsstrategie. Im Vergleich zu 2015 wurde dieses Mal ein erweitertes Indikatorenset zu Grunde gelegt, das auf der Neuauflage der „Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie“ von 2016 basiert. Die Bewertung wurde jeweils von denjenigen Ministerien vorgenommen, die fachlich für die Gesetzesgrundlage verantwortlich sind. Dabei tauchen einige wesentliche umweltschädliche Subventionen im Subventionsbericht der Bundesregierung gar nicht erst auf – beispielsweise die Energiesteuervergünstigung für Dieselkraftstoff, das Dienstwagenprivileg, die Entfernungspauschale oderdie Kerosinsteuerbefreiung für den internationalen Flugverkehr. Bei den enthaltenen Subventionen werden zudem die negativen Umweltwirkungen oftmals relativiert.

Autor*innen
Tags Subventionen
Themen
Publikationsdatum 2017
Datei 2017-11-FOES-Briefing-Nachhaltigkeitspruefung-Subventionsbericht.pdf

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