Ökologische Finanzreform
Mit einer Ökologischen Finanzreform nutzen wir die Steuer- und Abgabenpolitik zum Umsteuern auf eine zukunftsfähige und gerechte Wirtschaft und Gesellschaft — indem wir Subventionen abbauen, die Umwelt und Gesellschaft Schaden zufügen, indem wir unser Steuersystem auf eine breitere Basis stellen sowie Ressourcenverbrauch und Klimabelastung teurer werden lassen. Das zusätzliche Aufkommen sollte nachhaltig für Zukunftsinvestitionen und soziale Gerechtigkeit verwendet werden.
ANSPRECHPARTNER
Holger Bär
Titel | Sozial-ökologisch ausgerichtete Konjunkturpolitik in und nach der Corona-Krise |
Publikationsart | Studie |
Abstract | Die Corona-Krise stellt sich aus makroökonomischer Sicht als tiefe globale Rezession mit einem Rückgang des deutschen BIP um mindestens 4 % im Jahr 2020 dar; die Bundesregierung erwartet sogar einen BIP-Rückgang von über 6 %. Ein Konjunkturpaket ist erforderlich, um eine schnelle Überwindung des Wirtschaftseinbruchs zu ermöglichen und Hysterese-Effekte bei der Arbeitslosigkeit und dem Kapitalstock zu vermeiden. Es empfiehlt sich daher, die zur Stützung der Konjunktur aktuell erforderlichen Maßnahmen so auszurichten, dass sie die ökologische Transformation und den Strukturwandel hin zur Klimaneutralität fördern. Konjunktur- und Klimapolitik müssen verzahnt werden. Es geht um einen Vierklang von Maßnahmen: Erstens sollten Elemente klassischer Konjunkturprogramme mit klimapolitischen Akzenten versehen werden. Zweitens sollte der Einstieg und Ausbau von mittelfristig ohnehin erforderlichen Förder- und Investitionsprogrammen zur Konjunkturstützung beschleunigt werden. Drittens müssen die Preissignale für einen klimafreundlichen Wandel der Lebens- und Produktionsweisen gestärkt werden. Viertens schließlich muss auch mittel- und langfristig die Finanzierung klimapolitischer Ausgaben gesichert werden. Aufbauend auf Maßnahmen zur wirtschaftlichen Stabilisierung, die die Bundesregierung seit Ende März auf den Weg bringt, werden folgende ökologisch ausgerichtete Maßnahmen zur Konjunkturstützung empfohlen. Dabei sollten konjunkturpolitische Maßnahmen grundsätzlich zügig, gezielt, temporär und transformativ wirken (Kap. 2.1). Als eine klassische Konjunkturmaßnahme zur Unterstützung des privaten Konsums und mit positiven Verteilungswirkungen sollte ein Kinderbonus als einmaliger Zuschlag zum Kindergeld in Höhe von jeweils 500 Euro je Kind in den Jahren 2020 und 2021 gezahlt werden. Neben beschleunigten Abschreibungen für Ausrüstungen und Sonderabschreibungen für Investitionen in Energieeffizienz sollte zudem der Fokus darauf liegen, einen Schutzschirm für kommunale Finanzen und Investitionen zu schaffen, da die Corona-Krise zu gravierenden finanziellen Belastungen für die Kommunen führt (Kap. 2.2). Deutschland verzeichnet seit Jahren einen erheblichen Investitionsstau - unter anderem auch in den besonders klimarelevanten Sektoren Verkehr, Wärme, Energie und Industrie. Investive Klimaschutzmaßnahmen können massiv ausgebaut werden. Im Verkehrssektor zählen hierzu insbesondere Investitionen in die Schieneninfrastruktur und den ÖPNV. Aufgrund der aktuellen Finanzierungsprobleme vieler Verkehrsbetriebe müssen zusätzlich Maßnahmen ergriffen werden, um eine ausreichende Finanzierung sicherzustellen. Zusätzlich gilt es Maßnahmen zur Beschleunigung der Elektrifizierung und als Anreiz zur nachhaltigen Mobilität umzusetzen, die zugleich die Konjunktur stützen (Kap 2.3.1). Im Wärmesektor sollten Anreize für die energetische Gebäudesanierung temporär erhöht und die Umstellung fossiler Heizungen auf erneuerbare Energieträger verstärkt gefördert werden (Kap. 3.3.2). Im Energiesektor gilt es, einen beschleunigten Ausbau der Photovoltaik zu stärken und den Einbruch der Windindustrie abzuwenden (Kap. 2.3.3). Um Anreize für Investitionen in klimafreundliche Produktionsprozesse der Industrie zu schaffen wird die Erprobung von CO2-Differenzverträgen empfohlen (Kap 2.3.4). Insgesamt haben die vorgeschlagenen Konjunkturmaßnahmen für die Jahre 2020 und 2021 eine Größenordnung von rund 100 Mrd. Euro. Eine wesentliche Rahmenbedingung für die ökologische Transformation stellt eine konsequente und planvolle Erhöhung der CO2-Bepreisung dar. Hierzu ist bis 2030 ein schrittweiser Anstieg des Preisniveaus auf mindestens 100 Euro je Tonne CO2 sinnvoll. Wichtig ist auch eine Reform der Besteuerung des Verkehrssektors – insbesondere bei Zulassung und Betrieb von Pkws. Ferner sollten umweltschädliche Subventionen mittelfristig vollständig abgebaut werden (Kap 3.2). |
Autor*innen | |
Auftraggeber*innen | Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) |
Institution | FÖS, DIW, IMK, ifso |
Tags | Corona, Konjunkturpaket, |
Themen | |
Publikationsdatum | 2020 |
Datei | 2020-05-FOES-BMU-Corona-Konjunkturpaket.pdf |
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