Ökologische Finanzreform

Mit einer Ökologischen Finanzreform nutzen wir die Steuer- und Abgabenpolitik zum Umsteuern auf eine zukunftsfähige und gerechte Wirtschaft und Gesellschaft — indem wir Subventionen abbauen, die Umwelt und Gesellschaft Schaden zufügen, indem wir unser Steuersystem auf eine breitere Basis stellen sowie Ressourcenverbrauch und Klimabelastung teurer werden lassen. Das zusätzliche Aufkommen sollte nachhaltig für Zukunftsinvestitionen und soziale Gerechtigkeit verwendet werden.


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Holger Bär

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Titel

Klimaschutz in der Energie- und Stromsteuer verankern

Publikationsart Stellungnahme
Abstract

Das FÖS begrüßt grundsätzlich den Hintergrund des Gesetzentwurfs, das bestehende, historisch gewachsene System der Energie- und Stromsteuern mitsamt seiner Vielzahl an Ausnahmeregelungen zu überprüfen und gegebenenfalls zu reformieren. Die konkreten Reformvorschläge bedürfen allerdings etlicher Ergänzungen, um nicht mit vorschnellen Entscheidungen wichtige und möglicherweise kontraproduktive energie- und klimapolitische Weichenstellungen vorzunehmen. Dazu zählen laut Auffassung des FÖS die Beibehaltung der Stromsteuerbefreiungen für die dezentrale bzw. erneuerbare Energieversorgung sowie die Entwicklung eines energie- und klimapolitischen Zielmodells der Bundesregierung, das die angemessen hohe Bepreisung fossiler Energieträger vorsieht und gleichzeitig umweltfreundliche Erzeugungs- bzw. Vermarktungsformen angemessen besser stellt.

Autor*innen
Publikationsdatum 2016
Datei 2016-05-FOES-Stellungnahme-Gesetzesentwurf-Energie-und-Stromsteuer.pdf

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