Ökologische Finanzreform
Mit einer Ökologischen Finanzreform nutzen wir die Steuer- und Abgabenpolitik zum Umsteuern auf eine zukunftsfähige und gerechte Wirtschaft und Gesellschaft — indem wir Subventionen abbauen, die Umwelt und Gesellschaft Schaden zufügen, indem wir unser Steuersystem auf eine breitere Basis stellen sowie Ressourcenverbrauch und Klimabelastung teurer werden lassen. Das zusätzliche Aufkommen sollte nachhaltig für Zukunftsinvestitionen und soziale Gerechtigkeit verwendet werden.

ANSPRECHPARTNER
Holger Bär
Titel | Ausnahmeregelungen für die Industrie bei Energie- und Strompreisen |
Publikationsart | Hintergrundpapier |
Abstract | In dieser Kurzanalyse wird ein Überblick über die geltenden Ausnahmeregelungen für das produzierende Gewerbe bei Energie- und Strompreisen gegeben. Zudem wird die Entwicklung des finanziellen Umfangs im Zeitraum 2005 bis 2015 dargestellt und für das Jahr 2016 geschätzt. Die Angaben zu den finanziellen Volumina beruhen auf offiziellen Angaben und Berichten von Regierung und Behörden sowie bereits vorliegenden Forschungsergebnissen des FÖS und anderer Institute. Die Abschätzung für das Jahr 2016 erfolgt auf Basis verfügbarer Informationen und eigener methodischer Annahmen. Im Jahr 2005 lag der Umfang der Industrieausnahmen noch bei rund 10,7 Mrd. Euro. Die geltenden Regelungen hatten im Jahr 2016 zusammengenommen ein finanzielles Volumen von rund 17 Mrd. Euro. Davon wurden rund 11,5 Mrd. Euro direkt von den übrigen Stromkunden (z.B. Privathaushalte und Gewerbe) über ihren Strompreis finanziert. |
Autor*innen | |
Auftraggeber*innen | Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen |
Themen | |
Publikationsdatum | 2017 |
Datei | 2017-04-FOES-Kurzanalyse-Industrieausnahmen-2005-2016.pdf |
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