Ökologische Finanzreform
Mit einer Ökologischen Finanzreform nutzen wir die Steuer- und Abgabenpolitik zum Umsteuern auf eine zukunftsfähige und gerechte Wirtschaft und Gesellschaft — indem wir Subventionen abbauen, die Umwelt und Gesellschaft Schaden zufügen, indem wir unser Steuersystem auf eine breitere Basis stellen sowie Ressourcenverbrauch und Klimabelastung teurer werden lassen. Das zusätzliche Aufkommen sollte nachhaltig für Zukunftsinvestitionen und soziale Gerechtigkeit verwendet werden.

ANSPRECHPARTNER
Holger Bär
Titel | Entschädigungszahlungen für Braunkohle: Gefahren erkannt, aber nicht gebannt |
Publikationsart | Policy Brief |
Abstract | Am 3. Juli 2020 wurde das Ende der Kohlenutzung bis spätestens 2038 endlich gesetzlich festgeschrieben. Im Gesetzestext enthalten sind Entschädigungszahlungen für Braunkohleunternehmen in Höhe von 4,35 Mrd. Euro. Details dazu werden in einem öffentlich-rechtlichen Vertrag geregelt, welcher im Herbst unterzeichnet werden soll. Obwohl im Vertragsentwurf deutlich wird, dass die Entschädigungszahlungen für die Finanzierung von Tagebaufolgekosten genutzt werden sollen, reichen die komplizierten Regelungen nicht aus, um alle Schlupflöcher zu stopfen. |
Autor*innen | |
Tags | Braunkohle, Entschädigungen, Kohleausstiegsgesetz |
Themen | |
Publikationsdatum | 2020 |
Datei | 2020-08-FOES-Braunkohle-Vertrag.pdf |
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