Ökologische Finanzreform
Mit einer Ökologischen Finanzreform nutzen wir die Steuer- und Abgabenpolitik zum Umsteuern auf eine zukunftsfähige und gerechte Wirtschaft und Gesellschaft — indem wir Subventionen abbauen, die Umwelt und Gesellschaft Schaden zufügen, indem wir unser Steuersystem auf eine breitere Basis stellen sowie Ressourcenverbrauch und Klimabelastung teurer werden lassen. Das zusätzliche Aufkommen sollte nachhaltig für Zukunftsinvestitionen und soziale Gerechtigkeit verwendet werden.
ANSPRECHPARTNER
Holger Bär
Titel | Gutachten „Effekte einer Novellierung der Entlastungstatbestände für die Unterneh-men des Produzierenden Gewerbes im Energie- und Stromsteuergesetz“: Überprüfung der Aussagen. Ergänzungsbericht |
Publikationsart | Studie |
Abstract | Überprüfung der im vorgelegten Hauptgutachten vom Mai 2022 getroffenen Aussagen auch in Anbetracht der deutlich veränderten energie- und geopolitischen Voraussetzungen seit Beginn des Angriffskriegs Russlands gegen die Ukraine. Das Gutachten kommt zum Ergebis, dass die hohen Energie- und Strompreise keinen Grund darstellen, die Reform nicht oder erst zu einem späteren Zeitpunkt umzusetzen. Denn die Reform setzt gerade bei nicht mehr begünstigten Unternehmen die richtigen Signale, in Effizienzmaßnahmen zu investieren und sich so langfristig von höheren Energiepreisen unabhängiger zu machen. Bei weiterhin entlasteten Unternehmen stellt die Reform sicher, dass Effizienzmaßnahmen umgesetzt werden und dadurch die Resilienz gegenüber Energiepreisschocks erhöht wird. |
Autor*innen | |
Auftraggeber*innen | BMF |
Institution | FÖS, Hochschule Niederrhein, Oxford Economics |
Themen | |
Projekte | |
Publikationsdatum | 2023 |
Datei | 2023-03_FOES_OE_HSNR_BMF_fe_6-20_Ergaenzungsbericht.pdf |
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