Ökologische Finanzreform
Mit einer Ökologischen Finanzreform nutzen wir die Steuer- und Abgabenpolitik zum Umsteuern auf eine zukunftsfähige und gerechte Wirtschaft und Gesellschaft — indem wir Subventionen abbauen, die Umwelt und Gesellschaft Schaden zufügen, indem wir unser Steuersystem auf eine breitere Basis stellen sowie Ressourcenverbrauch und Klimabelastung teurer werden lassen. Das zusätzliche Aufkommen sollte nachhaltig für Zukunftsinvestitionen und soziale Gerechtigkeit verwendet werden.
ANSPRECHPARTNER
Holger Bär
Titel | Einführung eines Emissionshandelssystems für Gebäude, Straßenverkehr und zusätzliche Sektoren in der EU: Übersicht zur Ausgestaltung des neuen EU-ETS 2 |
Publikationsart | Hintergrundpapier |
Abstract | Am 14.07.2021 legte die Europäische Kommission eine Reihe von Legislativvorschlägen im Rahmen des ‚Fit for 55‘ Pakets vor, welches das energie- und klimapolitische Instrumentarium der EU auf das neue Klimaziel für 2030 (minus 55 % gegenüber 1990) ausrichten soll. Das ‚Fit for 55‘ Paket ist maßgeblich durch eine Stärkung des Europäischen Emissionshandels (EU-ETS) geprägt. Neben umfangreichen Änderungen am bestehenden Emissionshandel (EU-ETS 1) wird außerdem ein neues Emissionshandelssystem für Gebäude, Straßenverkehr und zusätzliche Sektoren in der EU eingeführt (EU-ETS 2). Mit Blick auf die einbezogenen Sektoren stellt dies eine wesentliche klimapolitische Weichenstellung dar. Im Dezember 2022 kam es bei den vorgeschlagenen Änderungen der Emissionshandelsrichtlinie (EHRL) zu einer politischen Einigung zwischen EU-Mitgliedsstaaten, EU-Kommission und dem EU-Parlament. Die novellierte Emissionshandelsrichtlinie ist am 10. Mai 2023 in Kraft getreten. In diesem Fact Sheet werden zentrale Aspekte des EU-ETS 2 skizziert. |
Autor*innen | |
Auftraggeber*innen | UBA |
Institution | FÖS |
Tags | EU-ETS, EU-ETS 2, Europäischer Emissionshandel, Gebäudesektor, Verkehrssektor |
Themen | |
Publikationsdatum | 2023 |
Datei | 2023-09_FOES_Factsheet_EU-ETS_2.pdf |
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