Ökologische Finanzreform
Mit einer Ökologischen Finanzreform nutzen wir die Steuer- und Abgabenpolitik zum Umsteuern auf eine zukunftsfähige und gerechte Wirtschaft und Gesellschaft — indem wir Subventionen abbauen, die Umwelt und Gesellschaft Schaden zufügen, indem wir unser Steuersystem auf eine breitere Basis stellen sowie Ressourcenverbrauch und Klimabelastung teurer werden lassen. Das zusätzliche Aufkommen sollte nachhaltig für Zukunftsinvestitionen und soziale Gerechtigkeit verwendet werden.
ANSPRECHPARTNER
Holger Bär
Titel | Rekultivierungskosten in der Lausitz: Welche Risiken drohen und was jetzt zu tun ist |
Publikationsart | Policy Brief |
Abstract | Laut Bundesberggesetz müssen die Braunkohlebaubetreiber für die Kosten der Wiedernutzbarmachung der in Anspruch genommenen Flächen aufkommen. Die LEAG ist darum verpflichtet, Rückstellungen für die Folgekosten im Lausitzer Revier zu bilden und bestimmte Beträge in die Zweckgesellschaften einzuzahlen. Damit ist die Finanzierung der Folgekosten aber noch nicht ausreichend gesichert. Risiken drohen insbesondere dann, wenn die LEAG am Markt keine Gewinne mehr erzielen kann. Solange noch Gewinne erzielt werden können, sollte die LEAG die Einzahlungen in die Zweckgesellschaften erhöhen. Bei einem früheren Kohleausstieg bis 2030 müssen die Mittel zur Deckung der Folgekosten noch früher zur Verfügung stehen. |
Autor*innen | |
Auftraggeber*innen | Europe Beyond Coal |
Institution | FOES |
Tags | Braunkohle, Folgekosten, LEAG, Lausitz |
Themen | |
Publikationsdatum | 2022 |
Datei | 2022-06_FOES_Kohle_Folgekosten.pdf |
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