Titel

Entschädigungszahlungen für Braunkohle: Gefahren erkannt, aber nicht gebannt

Publikationsart Policy Brief
Abstract

Am 3. Juli 2020 wurde das Ende der Kohlenutzung bis spätestens 2038 endlich gesetzlich festgeschrieben. Im Gesetzestext enthalten sind Entschädigungszahlungen für Braunkohleunternehmen in Höhe von 4,35 Mrd. Euro. Details dazu werden in einem öffentlich-rechtlichen Vertrag geregelt, welcher im Herbst unterzeichnet werden soll. Obwohl im Vertragsentwurf deutlich wird, dass die Entschädigungszahlungen für die Finanzierung von Tagebaufolgekosten genutzt werden sollen, reichen die komplizierten Regelungen nicht aus, um alle Schlupflöcher zu stopfen.

Autor*innen
Tags Braunkohle, Entschädigungen, Kohleausstiegsgesetz
Themen
Publikationsdatum 2020
Datei 2020-08-FOES-Braunkohle-Vertrag.pdf

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