Titel

Reformbedarf der Energiewendefinanzierung

Publikationsart Studie
Abstract

Deutschland hat sich ambitionierte Klimaschutzziele gesetzt. Neben dem Ziel der Treibhausgasneutralität ist im Klimaschutzgesetz eine Minderungsquote für Treibhausgasemissionen festgeschrieben.

Eine Dekarbonisierung der Bereiche Wärme (Gebäude, Industrie) und Verkehr wird nur durch eine deutliche Minderung des Energieverbrauchs und eine stärkere Nutzung von Strom aus Erneuerbaren Energien (EE) gelingen. Je enger die Bereiche Strom, Wärme und Mobilität zusammenwachsen, umso wichtiger wird eine im Sinne des Klimaschutzes konsistente Ausgestaltung der Preise verschiedener Energieträger in ihren verschiedenen Anwendungen.

Im Forschungsvorhaben "Künftige Finanzierung der Energieversorgung durch erneuerbare Energien" (UM 17433160, Laufzeit 02/2018 - 10/2020) im Auftrag des Bundesumweltministeriums hat das Konsortium Fragestellungen zu Energiewendefinanzierung, CO2-Bepreisung und EEG-Förderung untersucht. Die Studie (Stand: 10/2018) legt dar, welchen Reformbedarf es bei der zukünftigen Finanzierung der Energieversorgung aus erneuerbaren Energien gibt. Während ein Teil der Energiewendekosten über den Markt finanziert bzw. mit Zuschüssen gefördert wird (z.B. Investitionen in Elektroautos, Wärmepumpen), wird ein anderer Teil weiterhin über staatliche Abgaben, Umlagen und Entgelte auf die Nutzer verteilt werden. Untersucht werden daher folgende zentrale Fragen:
▪ In welchen Bereichen und in welchem Ausmaß übernehmen welche Akteure die zukünftigen Finanzierungsaufgaben?
▪ Wo muss durch Energieabgaben entsprechend des Verursacherprinzips politisch nachgesteuert werden?
▪ Welche Abgaben sollten hierzu angepasst werden, um bestimmte politische Ziele zu erreichen?

Autor*innen
Auftraggeber*innen BMU
Institution FÖS, Energy Brainpool
Themen
Projekte
Publikationsdatum 2022
Datei 2022-03_FOES_fkz_um1743_31_60_reformbedarf__energiewendefinanzierung_bf.pdf

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