Titel

Rekultivierungskosten in der Lausitz: Welche Risiken drohen und was jetzt zu tun ist

Publikationsart Policy Brief
Abstract

Laut Bundesberggesetz müssen die Braunkohlebaubetreiber für die Kosten der Wiedernutzbarmachung der in Anspruch genommenen Flächen aufkommen. Die LEAG ist darum verpflichtet, Rückstellungen für die Folgekosten im Lausitzer Revier zu bilden und bestimmte Beträge in die Zweckgesellschaften einzuzahlen. Damit ist die Finanzierung der Folgekosten aber noch nicht ausreichend gesichert. Risiken drohen insbesondere dann, wenn die LEAG am Markt keine Gewinne mehr erzielen kann.

Solange noch Gewinne erzielt werden können, sollte die LEAG die Einzahlungen in die Zweckgesellschaften erhöhen. Bei einem früheren Kohleausstieg bis 2030 müssen die Mittel zur Deckung der Folgekosten noch früher zur Verfügung stehen.

Autor*innen
Auftraggeber*innen Europe Beyond Coal
Institution FOES
Tags Braunkohle, Folgekosten, LEAG, Lausitz
Themen
Publikationsdatum 2022
Datei 2022-06_FOES_Kohle_Folgekosten.pdf

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